Question

Quand une commune est-elle responsable en cas d'accident dû au verglas sur une voie riveraine ?

La responsabilité de la commune n'est engagée que si l'accident est survenu pendant la période d'obligation de déneigement et de salage et si la commune a manqué à son obligation de sécurité routière. Si l'accident a lieu en dehors de ces horaires – par exemple à 4h30 du matin – les demandes de dommages-intérêts et d'indemnisation pour préjudice moral sont en règle générale exclues.

Mise à jour: novembre 2012

En savoir plus dans l'article Nächtliche Streupflicht auf Straßen?.

Questions liées

  • Besteht eine kommunale Streupflicht auch in den Nachtstunden?

    Grundsätzlich nein. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Gemeinden bei nächtlicher Glatteisbildung in der Regel erst ab etwa 6.00 Uhr morgens streuen. Eine vorbeugende Streupflicht in den Nachtstunden besteht nur ausnahmsweise dann, wenn an bestimmten Stellen mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

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  • Reichen Zeitungsausträger aus, um eine nächtliche Streupflicht zu begründen?

    Nein. Einzelne Personen wie Zeitungsausträger, die vor Beginn der allgemeinen Streupflicht (ca. 6.00 Uhr) unterwegs sind, lösen kein ausreichendes Verkehrsaufkommen aus, das eine vorbeugende nächtliche Streupflicht der Gemeinde begründen würde. Sie müssen sich auf die bestehenden Witterungsverhältnisse selbst einstellen.

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  • Wann beginnt die allgemeine Streupflicht der Gemeinde am Morgen?

    Die allgemeine Streupflicht beginnt nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig erst gegen 6.00 Uhr morgens. Vor diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde grundsätzlich nicht verpflichtet, Glätte auf Anliegerstraßen zu beseitigen oder vorbeugend zu streuen.

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  • Wann besteht ausnahmsweise eine vorbeugende Streupflicht in der Nacht?

    Eine vorbeugende nächtliche Streupflicht besteht nur an besonders gefährlichen Stellen und nur dann, wenn dort tatsächlich mit einem nennenswerten nächtlichen Verkehrsaufkommen gerechnet werden muss. Maßgeblich ist eine konkrete Gefahrenlage, nicht der bloße Einzelverkehr weniger Personen.

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