Question

Comment l'OLG Schleswig-Holstein justifie-t-il l'obligation indirecte de porter un casque ?

Selon l'OLG, on peut aujourd'hui considérer qu'une personne raisonnable porte un casque lorsqu'elle circule à vélo sur la voie publique, afin d'éviter ses propres dommages. Le risque particulier de blessure dans la circulation routière justifie cette attente, même en l'absence de disposition légale expresse.

Mise à jour: septembre 2013

En savoir plus dans l'article Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.

Questions liées

  • Muss ein Radfahrer ohne Helm bei Unfall ein Mitverschulden hinnehmen?

    Nach einem Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 05.06.2013 ist einem Radfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr mit einem verkehrswidrig handelnden Dritten kollidiert und Kopfverletzungen erleidet, grundsätzlich ein Mitverschulden anzurechnen, wenn er keinen Fahrradhelm getragen hat. Das Gericht begründet dies damit, dass der Verletzte Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit unterlassen habe.

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  • Besteht in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?

    Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht in Deutschland nicht. Allerdings hat das OLG Schleswig-Holstein mit seiner Mitverschuldens-Rechtsprechung faktisch eine indirekte Helmpflicht eingeführt, da Radfahrer ohne Helm bei Kopfverletzungen mit Anspruchskürzungen rechnen müssen.

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  • Welcher Sachverhalt lag der OLG-Entscheidung zum Fahrradhelm zugrunde?

    Die Halterin eines am Fahrbahnrand parkenden PKWs öffnete unmittelbar vor einer sich nähernden Radfahrerin die Fahrertür. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, fuhr gegen die Tür, stürzte auf den Hinterkopf und erlitt schwere Schädel-Hirnverletzungen. Trotz des Verschuldens der Autofahrerin wurde der Radfahrerin ein Mitverschulden wegen des fehlenden Helms angelastet.

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