Question

Un cycliste sans casque doit-il assumer une faute concurrente en cas d'accident ?

Selon un arrêt de l'OLG Schleswig-Holstein du 05.06.2013, un cycliste qui entre en collision sur la voie publique avec un tiers ayant enfreint le code de la route et subit des blessures à la tête se voit en principe imputer une faute concurrente s'il ne portait pas de casque. Le tribunal motive cette décision par le fait que la victime aurait omis de prendre des mesures de protection pour sa propre sécurité.

Mise à jour: septembre 2013

En savoir plus dans l'article Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.

Questions liées

  • Besteht in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?

    Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht in Deutschland nicht. Allerdings hat das OLG Schleswig-Holstein mit seiner Mitverschuldens-Rechtsprechung faktisch eine indirekte Helmpflicht eingeführt, da Radfahrer ohne Helm bei Kopfverletzungen mit Anspruchskürzungen rechnen müssen.

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  • Wie begründet das OLG Schleswig-Holstein die indirekte Helmpflicht?

    Nach Auffassung des OLG kann heutzutage davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden beim Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr einen Helm trägt. Das besondere Verletzungsrisiko im Straßenverkehr rechtfertige diese Erwartung, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung.

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  • Welcher Sachverhalt lag der OLG-Entscheidung zum Fahrradhelm zugrunde?

    Die Halterin eines am Fahrbahnrand parkenden PKWs öffnete unmittelbar vor einer sich nähernden Radfahrerin die Fahrertür. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, fuhr gegen die Tür, stürzte auf den Hinterkopf und erlitt schwere Schädel-Hirnverletzungen. Trotz des Verschuldens der Autofahrerin wurde der Radfahrerin ein Mitverschulden wegen des fehlenden Helms angelastet.

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