Il n'existe pas en Allemagne d'obligation légale générale de porter un casque à vélo. Toutefois, l'OLG Schleswig-Holstein a, par sa jurisprudence sur la coresponsabilité, instauré de fait une obligation indirecte : en cas de blessures à la tête, les cyclistes sans casque doivent s'attendre à une réduction de leurs droits à indemnisation.
Mise à jour: septembre 2013
En savoir plus dans l'article Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.
Questions liées
Muss ein Radfahrer ohne Helm bei Unfall ein Mitverschulden hinnehmen?
Nach einem Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 05.06.2013 ist einem Radfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr mit einem verkehrswidrig handelnden Dritten kollidiert und Kopfverletzungen erleidet, grundsätzlich ein Mitverschulden anzurechnen, wenn er keinen Fahrradhelm getragen hat. Das Gericht begründet dies damit, dass der Verletzte Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit unterlassen habe.
Wie begründet das OLG Schleswig-Holstein die indirekte Helmpflicht?
Nach Auffassung des OLG kann heutzutage davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden beim Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr einen Helm trägt. Das besondere Verletzungsrisiko im Straßenverkehr rechtfertige diese Erwartung, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung.
Welcher Sachverhalt lag der OLG-Entscheidung zum Fahrradhelm zugrunde?
Die Halterin eines am Fahrbahnrand parkenden PKWs öffnete unmittelbar vor einer sich nähernden Radfahrerin die Fahrertür. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, fuhr gegen die Tür, stürzte auf den Hinterkopf und erlitt schwere Schädel-Hirnverletzungen. Trotz des Verschuldens der Autofahrerin wurde der Radfahrerin ein Mitverschulden wegen des fehlenden Helms angelastet.