Question

Quel est le plafond de rémunération des minijobs à partir de 2013 ?

À partir de 2013, le plafond mensuel de rémunération des minijobs passe de 400 à 450 euros. Cet ajustement tient compte de l'évolution générale des prix et des salaires. Les minijobbers peuvent ainsi gagner jusqu'à 450 euros par mois, exonérés d'impôt et de cotisations sociales (avec prélèvements forfaitaires à la charge de l'employeur).

Mise à jour: septembre 2012

En savoir plus dans l'article Minijobs: Das ändert sich 2013.

Questions liées

  • Sind Minijobber ab 2013 rentenversicherungspflichtig?

    Ja, ab 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Der Eigenanteil des Minijobbers beträgt 4,6 Prozent (in Privathaushalten 14,6 Prozent), während der Arbeitgeber weiterhin pauschal 15 Prozent zahlt. Damit soll einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt werden.

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  • Kann ein Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

    Ja, Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Versicherungsfreiheit beim Arbeitgeber erforderlich. Ohne Befreiungsantrag wird der Eigenanteil automatisch vom Lohn einbehalten.

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  • Welche Vorteile bietet die Rentenversicherungspflicht für Minijobber?

    Durch die Beitragszahlung wird der Minijob als vollwertige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Minijobber erwerben dadurch eigene Rentenansprüche und können zusätzlich eine staatlich geförderte Riester-Rente beantragen. Ohne Eigenbeiträge entstünden diese Ansprüche nicht.

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  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bei Minijobs?

    Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil hingegen nur 5 Prozent. Diese Pauschalbeiträge sind unabhängig davon zu zahlen, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreien lässt.

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