Question

Les salariés en mini-job sont-ils soumis à l'assurance retraite obligatoire depuis 2013 ?

Oui, depuis 2013, les salariés en mini-job sont en principe soumis à l'assurance retraite obligatoire. La part salariale s'élève à 4,6 pour cent (14,6 pour cent dans les ménages privés), tandis que l'employeur continue de verser un forfait de 15 pour cent. L'objectif est de prévenir le risque de pauvreté à la retraite.

Mise à jour: septembre 2012

En savoir plus dans l'article Minijobs: Das ändert sich 2013.

Questions liées

  • Wie hoch ist die Verdienstgrenze für Minijobs ab 2013?

    Ab 2013 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Grund für die Anpassung ist die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung. Damit können Minijobber bis zu 450 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (mit Pauschalabgaben des Arbeitgebers) verdienen.

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  • Kann ein Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

    Ja, Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag auf Versicherungsfreiheit beim Arbeitgeber erforderlich. Ohne Befreiungsantrag wird der Eigenanteil automatisch vom Lohn einbehalten.

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  • Welche Vorteile bietet die Rentenversicherungspflicht für Minijobber?

    Durch die Beitragszahlung wird der Minijob als vollwertige Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Minijobber erwerben dadurch eigene Rentenansprüche und können zusätzlich eine staatlich geförderte Riester-Rente beantragen. Ohne Eigenbeiträge entstünden diese Ansprüche nicht.

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  • Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung bei Minijobs?

    Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zur Rentenversicherung. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil hingegen nur 5 Prozent. Diese Pauschalbeiträge sind unabhängig davon zu zahlen, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder sich befreien lässt.

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