Question

Jusqu'à quand la déclaration électronique de retenue à la source sur les salaires doit-elle être transmise ?

Les employeurs sont en principe tenus de transmettre la déclaration électronique de retenue à la source sur les salaires (Lohnsteuerbescheinigung) au Finanzamt jusqu'au 28 février de l'année suivante. Ce délai s'applique uniformément à tous les employeurs soumis à l'obligation de transmission.

Mise à jour: septembre 2014

En savoir plus dans l'article Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015: Neuregelung durch das BMF.

Questions liées

  • Wie muss die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung technisch erfolgen?

    Die Datenübermittlung ist authentifiziert vorzunehmen. Das dafür erforderliche Zertifikat muss vom Datenübermittler einmalig im ElsterOnline-Portal beantragt werden. Ohne vorherige Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung nicht möglich.

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  • Wer darf eine besondere (manuelle) Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?

    Eine besondere, also manuelle Lohnsteuerbescheinigung dürfen abweichend von der elektronischen Übermittlungspflicht nur Arbeitgeber erteilen, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte in ihren Privathaushalten beschäftigen. Für alle anderen Arbeitgeber ist die elektronische Übermittlung verbindlich.

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  • Was passiert, wenn keine Authentifizierung im ElsterOnline-Portal vorliegt?

    Ohne ein gültiges Authentifizierungszertifikat aus dem ElsterOnline-Portal kann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nicht übermittelt werden. Arbeitgeber müssen daher rechtzeitig vor der Übermittlung das einmalige Zertifikat beantragen, um ihrer Übermittlungspflicht nachkommen zu können.

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