Question

Quelles sont les conséquences fiscales en cas d'arrêt complet des efforts de location d'un logement ?

Si les démarches pour trouver un locataire sont totalement abandonnées, l'intention de générer des revenus disparaît. Les charges courantes des locaux vacants ne sont alors plus déductibles en tant que frais professionnels dans la catégorie des revenus fonciers. Dans de tels cas, le Finanzamt ne reconnaît pas les revenus négatifs.

Mise à jour: février 2013

En savoir plus dans l'article Langjähriger Leerstand von Wohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht? Aktuelles Urteil und allgemeines Problem, zu dem noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind!.

Questions liées

  • Wann erkennt das Finanzamt Werbungskosten bei langjährigem Wohnungsleerstand an?

    Werbungskosten bei leerstehenden Wohnungen sind nur abziehbar, wenn der Eigentümer eine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen kann. Dazu muss er ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen entfalten. Fehlt diese Absicht oder werden die Bemühungen über Jahre nicht angepasst, lehnt das Finanzamt den Verlustabzug ab.

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  • Welche Anforderungen stellt der BFH an Vermietungsbemühungen bei langjährigem Leerstand?

    Nach dem BFH-Urteil vom 11.12.2012 (IX R 14/12) müssen Vermieter ihre Bemühungen bei anhaltendem Leerstand anpassen. Dazu gehören insbesondere Zugeständnisse bei der Miethöhe sowie die Wahl geeigneterer Vermarktungswege. Reine Standardmaßnahmen wie regelmäßige Zeitungsanzeigen zum Mietspiegelpreis reichen bei jahrelangem Leerstand nicht aus.

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  • Reichen regelmäßige Zeitungsanzeigen zur Mietspiegelmiete als Nachweis der Vermietungsabsicht aus?

    Nein, allein quartalsweise Anzeigen in überregionalen Zeitungen mit Mietforderungen nach Mietspiegel genügen bei langjährigem Leerstand nicht. Der BFH verlangt eine Anpassung der Strategie, etwa durch Mietsenkungen oder andere Vermarktungswege wie Makler oder Onlineportale. Andernfalls fehlt der Nachweis einer ernsthaften Einkünfteerzielungsabsicht.

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  • Welche Konsequenzen hat das BFH-Urteil IX R 14/12 für Eigentümer mit Leerstandsobjekten?

    Eigentümer leerstehender Wohnungen müssen ihre Vermietungsstrategie aktiv dokumentieren und bei längerem Leerstand nachweisbar anpassen. Empfehlenswert sind dokumentierte Mietsenkungen, Maklerbeauftragungen und der Wechsel der Vermarktungskanäle. Ohne solche Anpassungen droht die rückwirkende Aberkennung von Werbungskostenüberschüssen.

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