Question

Comment ont évolué l'abattement de base, l'abattement pour enfant et les allocations familiales en 2018 ?

L'abattement de base passe en 2018 de 8 820 à 9 000 euros, et l'abattement pour enfant de 4 716 à 4 788 euros. Les allocations familiales augmentent de 2 euros par mois : 194 euros pour le 1er et le 2e enfant, 200 euros pour le 3e enfant et 225 euros pour chaque enfant supplémentaire. Les effets ne se manifesteront que dans la déclaration de revenus 2018.

Mise à jour: novembre 2017

En savoir plus dans l'article KURZ GEFASST: DAS ändert sich im Jahr 2018.

Questions liées

  • Welche neuen Wertgrenzen gelten ab 2018 für geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)?

    Ab dem 01.01.2018 gelten selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von 800 Euro als GwG (vorher 410 Euro) und können sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Zusätzlich wurde die Dokumentationspflicht gelockert: Wirtschaftsgüter bis 250 Euro netto müssen nicht mehr in einem gesonderten Verzeichnis erfasst werden.

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  • Was bedeutet die unangekündigte Kassennachschau ab 2018 für Betriebe mit Bargeldgeschäften?

    Seit dem 01.01.2018 dürfen Finanzämter Betriebe mit Bargeldgeschäften ohne Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten kontrollieren. Auch anonyme Testkäufe durch Prüfer im Vorfeld sind zulässig. Betriebe sollten alle kassenbezogenen Organisationsunterlagen wie Bedienungsanleitungen sowie Programmier- und Einrichtungsprotokolle griffbereit halten.

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  • Bis wann können Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ab 2018 gestellt werden?

    Ab 2018 können Freistellungsaufträge grundsätzlich bis zum 31.01. des Folgejahres rückwirkend gestellt oder geändert werden. So lässt sich das Freistellungsvolumen nachträglich optimal auf mehrere Bankverbindungen verteilen. Allerdings entscheidet jede Bank selbst, ob sie diese Fristverlängerung anwendet, daher empfiehlt sich eine Rückfrage bei der jeweiligen Bank.

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  • Welche Steuerklasse erhalten frisch verheiratete Paare ab 2018 automatisch?

    Ab dem 01.01.2018 werden alle Paare nach der Hochzeit automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet, unabhängig davon, ob beide Partner berufstätig sind. Da dies nicht immer die günstigste Variante ist, sollte die Steuerklassenwahl individuell geprüft und gegebenenfalls geändert werden.

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