Question

Quels sont les nouveaux seuils applicables à partir de 2018 pour les biens de faible valeur (GwG) ?

Depuis le 01/01/2018, les biens utilisables de manière autonome jusqu'à une valeur nette de 800 euros sont considérés comme GwG (auparavant 410 euros) et peuvent être amortis immédiatement en totalité. De plus, l'obligation de documentation a été assouplie : les biens d'une valeur nette inférieure à 250 euros ne doivent plus être inscrits dans un registre séparé.

Mise à jour: novembre 2017

En savoir plus dans l'article KURZ GEFASST: DAS ändert sich im Jahr 2018.

Questions liées

  • Was bedeutet die unangekündigte Kassennachschau ab 2018 für Betriebe mit Bargeldgeschäften?

    Seit dem 01.01.2018 dürfen Finanzämter Betriebe mit Bargeldgeschäften ohne Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten kontrollieren. Auch anonyme Testkäufe durch Prüfer im Vorfeld sind zulässig. Betriebe sollten alle kassenbezogenen Organisationsunterlagen wie Bedienungsanleitungen sowie Programmier- und Einrichtungsprotokolle griffbereit halten.

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  • Wie haben sich Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld 2018 verändert?

    Der Grundfreibetrag steigt 2018 von 8.820 auf 9.000 Euro, der Kinderfreibetrag von 4.716 auf 4.788 Euro. Das Kindergeld erhöht sich um 2 Euro pro Monat: 194 Euro für das 1. und 2. Kind, 200 Euro für das 3. Kind und 225 Euro für jedes weitere Kind. Die Auswirkungen zeigen sich erst in der Einkommensteuererklärung 2018.

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  • Bis wann können Freistellungsaufträge für Kapitalerträge ab 2018 gestellt werden?

    Ab 2018 können Freistellungsaufträge grundsätzlich bis zum 31.01. des Folgejahres rückwirkend gestellt oder geändert werden. So lässt sich das Freistellungsvolumen nachträglich optimal auf mehrere Bankverbindungen verteilen. Allerdings entscheidet jede Bank selbst, ob sie diese Fristverlängerung anwendet, daher empfiehlt sich eine Rückfrage bei der jeweiligen Bank.

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  • Welche Steuerklasse erhalten frisch verheiratete Paare ab 2018 automatisch?

    Ab dem 01.01.2018 werden alle Paare nach der Hochzeit automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet, unabhängig davon, ob beide Partner berufstätig sind. Da dies nicht immer die günstigste Variante ist, sollte die Steuerklassenwahl individuell geprüft und gegebenenfalls geändert werden.

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