Question

Les boîtes beA et beSt peuvent-elles encore être utilisées pour la communication avec l'administration fiscale ?

Non. Les boîtes électroniques spéciales des avocats et des Steuerberater (conseillers fiscaux agréés en Allemagne), beA et beSt, sont en principe exclues pour la communication avec l'administration fiscale. Leur utilisation reste toutefois obligatoire dans les procédures judiciaires.

Mise à jour: décembre 2024

En savoir plus dans l'article Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Wichtige Neuerung für Steuerberater und Anwälte.

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