Oui, les dépenses liées à l'aménagement d'un logement pour personnes handicapées peuvent être déduites au titre des charges exceptionnelles selon le § 33 EStG, dans la mesure où elles ne sont pas remboursées par un tiers (par exemple la caisse de soins). La déduction n'est toutefois en principe possible que pour l'année du décaissement effectif. Si les frais ne produisent pas pleinement leur effet fiscal au cours de cette année, un report sur les années suivantes n'est pas possible.
Mise à jour: août 2015
En savoir plus dans l'article Keine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume aus Billigkeitsgründen – Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.
Questions liées
Können hohe außergewöhnliche Belastungen aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilt werden?
Nein. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 23.04.2015 (3 K 1750/13) entschieden, dass eine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume auch dann nicht möglich ist, wenn sich die Aufwendungen im Zahlungsjahr steuerlich nicht voll auswirken. Maßgeblich sind das Abflussprinzip und der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Gegen die Entscheidung ist Revision beim BFH unter Az. VI R 36/15 anhängig.
Was besagt das Abflussprinzip bei außergewöhnlichen Belastungen?
Das Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG bedeutet, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen sind, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen führt dies dazu, dass auch sehr hohe Einmalaufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden dürfen, selbst wenn sie den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen.
Welche Folgen hat es, wenn außergewöhnliche Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen?
Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte, geht der übersteigende Teil steuerlich verloren. Ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume ist nach geltender Rechtsprechung nicht zulässig. Ziel der gesetzlichen Regelung ist nicht die größtmögliche Steuerentlastung, sondern lediglich eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Belastung im Jahr der Verausgabung.
Welche Alternativen bestehen zur einmaligen hohen Belastung beim behindertengerechten Umbau?
Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sich Maßnahmen über mehrere Jahre strecken lassen, sodass Rechnungsstellung und Zahlung in verschiedene Veranlagungszeiträume fallen. So kann der Abzug als außergewöhnliche Belastung gezielt auf mehrere Jahre verteilt und die zumutbare Eigenbelastung mehrfach genutzt werden. Eine vorausschauende Planung mit dem Steuerberater ist daher bei größeren Baumaßnahmen empfehlenswert.