Question

Pourquoi les chambres d'hôtel d'un voyagiste ne relèvent-elles pas de l'actif immobilisé fictif ?

Le modèle économique d'un voyagiste n'exige généralement pas une utilisation à long terme des chambres d'hôtel. La mise à disposition de courte durée n'entraîne qu'une position de propriétaire fictif tout aussi brève, de sorte que ces biens relèveraient de l'actif circulant et non de l'actif immobilisé. Les voyagistes doivent en outre pouvoir réagir avec souplesse aux évolutions du marché et aux attentes des clients.

Mise à jour: novembre 2019

En savoir plus dans l'article Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter.

Questions liées

  • Unterliegen Entgelte von Reiseveranstaltern an Hoteliers der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

    Nein, der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25.07.2019 (III R 22/16) entschieden, dass Entgelte, die ein Reiseveranstalter für die Überlassung von Hotelzimmern an Hoteliers zahlt, nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG hinzuzurechnen sind. Die Hotelzimmer wären bei fiktiver Eigentümerstellung kein Anlagevermögen des Reiseveranstalters.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 GewStG erfüllt sein?

    Es muss ein Miet- oder Pachtvertrag vorliegen und die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter müssten bei fiktiver Betrachtung dem Anlagevermögen des Steuerpflichtigen zuzurechnen sein, wenn sie in seinem Eigentum stünden. Fehlt diese fiktive Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, entfällt die Hinzurechnung.

    Lien permanent vers la question

  • Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

    Maßgeblich ist der konkrete Geschäftsgegenstand des Unternehmens. Es ist soweit wie möglich auf die betrieblichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen abzustellen. Wirtschaftsgüter, die nur kurzfristig genutzt werden und dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen, gehören typischerweise zum Umlaufvermögen.

    Lien permanent vers la question

  • Welche praktische Bedeutung hat das BFH-Urteil für Reiseveranstalter?

    Reiseveranstalter müssen die an Hoteliers gezahlten Entgelte für die Überlassung von Hotelzimmern nicht in die gewerbesteuerliche Hinzurechnung einbeziehen. Dies führt zu einer geringeren Gewerbesteuerbelastung. Das Urteil schafft Rechtssicherheit hinsichtlich typischer Reisevorleistungen wie Übernachtungen.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions