Si le seuil de 110 euros est dépassé, l'avantage reste soumis à l'impôt sur les salaires. L'employeur peut prendre en charge l'imposition de manière forfaitaire au taux de 25 %. S'il renonce à la forfaitisation, chaque salarié doit déclarer individuellement l'avantage en nature dans le cadre de son impôt sur les salaires.
Mise à jour: octobre 2012
En savoir plus dans l'article Kein Vorsteuer-Abzug mehr aus zu teuren Betriebsveranstaltungen.
Questions liées
Bis zu welcher Grenze bleibt eine Betriebsveranstaltung lohnsteuer- und sozialabgabenfrei?
Pro Arbeitnehmer und Veranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer und Kosten für Begleitpersonen). Diese Begünstigung greift für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Wird die 110-Euro-Grenze überschritten, entfällt die Steuerfreiheit insgesamt für den übersteigenden Teil bzw. nach aktueller Auslegung für die gesamte Zuwendung.
Ist der Vorsteuerabzug aus einer Betriebsfeier möglich, wenn die 110-Euro-Grenze überschritten wird?
Nein. Nach neuerer Rechtsprechung steht dem Arbeitgeber bei Überschreiten der 110-Euro-Grenze pro Teilnehmer kein Vorsteuerabzug aus den Kosten der Betriebsveranstaltung mehr zu. Im Gegenzug muss aber auch keine Umsatzsteuer auf die Entnahme bzw. unentgeltliche Zuwendung an die Arbeitnehmer abgeführt werden.
Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer bei einer Betriebsfeier mit 140 Euro Kosten pro Teilnehmer?
Bei Kosten von 140 Euro pro Teilnehmer kann der Arbeitgeber die Zuwendung mit 25 Prozent pauschal versteuern. Die pauschale Lohnsteuer beträgt damit 35 Euro pro Arbeitnehmer. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wie werden Kosten für Begleitpersonen bei der 110-Euro-Grenze berücksichtigt?
Die Kosten für eine Begleitperson, etwa den Ehepartner, werden dem Arbeitnehmer zugerechnet und fließen in die 110-Euro-Grenze ein. Es findet keine separate Freibetragsbetrachtung für die Begleitperson statt. Dadurch wird die Grenze schneller überschritten, was sowohl Vorsteuerabzug als auch Lohnsteuerfreiheit gefährdet.