Question

De quels trois composants doit être constitué un TSE certifié ?

Un TSE comprend un module de sécurité qui enregistre toutes les saisies et les protège de manière inaltérable, un support de stockage pour conserver les enregistrements individuels pendant la durée légale de conservation, ainsi qu'une interface numérique (DSFinV-K) pour la transmission des données à des fins de contrôle. À ce jour, seules les solutions sur carte MicroSD avec adaptateur sont certifiées ; les solutions basées sur le cloud ne le sont pas encore.

Mise à jour: septembre 2020

En savoir plus dans l'article <small>Mandanten-Information: </small><br>Kassenführung 2020 – Was gibt es zu beachten?.

Questions liées

  • Welche Anforderungen gelten seit 2020 zusätzlich für elektronische Kassensysteme?

    Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine vom BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Zusätzlich besteht eine Belegausgabepflicht für jeden Geschäftsvorfall sowie eine Meldepflicht der eingesetzten Kassensysteme an das Finanzamt. Die seit 2017 geltenden Pflichten zur Einzelaufzeichnung, Unveränderbarkeit und zehnjährigen Aufbewahrung bestehen unverändert fort.

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  • Bis wann dürfen nicht nachrüstbare Kassensysteme weiter verwendet werden?

    Kassensysteme, die zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht mit einer TSE nachrüstbar sind, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterverwendet werden. Diese Ausnahme gilt nicht für PC-Kassen und App-Systeme. Ältere Kassen (Anschaffung vor dem 25.11.2010) mussten bereits zum 01.01.2020 ersetzt werden. Die Nicht-Nachrüstbarkeit ist vom Hersteller bestätigen zu lassen und der Verfahrensdokumentation beizufügen.

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  • Welche Nichtbeanstandungsregelung gilt für nachrüstbare Kassensysteme ohne TSE?

    Nachrüstbare Kassensysteme hätten bis zum 30.09.2020 mit einer TSE ausgestattet sein müssen. Die Frist verlängert sich bis zum 31.03.2021, wenn die TSE bis zum 30.09.2020 verbindlich bestellt und der Einbau verbindlich beauftragt wurde, oder wenn das Kassensystem eine noch nicht verfügbare cloudbasierte TSE erfordert. Die Fristverlängerung muss nicht beantragt werden, die Voraussetzungen müssen aber nachweisbar erfüllt sein.

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  • Welche Angaben muss die Meldung eines Kassensystems an das Finanzamt enthalten?

    Erforderlich sind Name des Steuerpflichtigen, Betriebsstätte, Ordnungskriterium (z.B. Steuernummer), Art und Seriennummer der TSE, die vom BSI vergebene Zertifizierungs-ID, Anzahl, Art und Seriennummer der eingesetzten Kassen sowie Datum der Anschaffung und der In- bzw. Außerbetriebnahme. Bis ein elektronisches Übermittlungsverfahren bereitsteht, kann laut BMF von der Meldung abgesehen werden; die Daten sollten aber bereitgehalten werden.

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