La consultation régulière de la caractéristique de retenue de l'impôt cultuel (Kirchensteuerabzugsmerkmal, KiStAM) doit être effectuée chaque année entre le 1er septembre et le 31 octobre auprès de l'Office central fédéral des impôts (Bundeszentralamt für Steuern, BZSt). La date de référence pour l'assujettissement des associés à l'impôt cultuel est le 31 août de l'année concernée. Cette consultation est une condition préalable à la retenue et au reversement corrects de l'impôt cultuel sur l'impôt sur les revenus de capitaux au cours de l'année suivante.
Mise à jour: septembre 2016
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Questions liées
Welche Kapitalgesellschaften sind zur KiStAM-Abfrage verpflichtet?
Grundsätzlich müssen alle Kapitalgesellschaften, die Gewinnausschüttungen an ihre Anteilseigner planen, die Regelabfrage durchführen. Geprüft wird, ob die Gesellschafter kirchensteuerpflichtig sind, damit die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß einbehalten werden kann. Ohne geplante Ausschüttung besteht keine Abfragepflicht.
Welche Erleichterungen gibt es bei der KiStAM-Abfrage für Ein-Mann-GmbHs?
Nach einem angekündigten Ländererlass müssen Kapitalgesellschaften mit nur einem konfessionslosen Gesellschafter (sogenannte Ein-Mann-GmbHs) das Abrufverfahren nicht mehr durchführen. Damit entfällt für diese Gesellschaften der bürokratische Aufwand der jährlichen Regelabfrage.
Muss eine Kapitalgesellschaft ohne geplante Gewinnausschüttung die KiStAM-Abfrage durchführen?
Nein, Kapitalgesellschaften, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen wollen, können sich das KiStAM-Abrufverfahren sparen. Da kein Kapitalertrag ausgezahlt wird, fällt auch keine Kapitalertragsteuer und somit keine darauf entfallende Kirchensteuer an.
Wozu dient das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM)?
Das KiStAM informiert die ausschüttende Kapitalgesellschaft über die Religionszugehörigkeit der Anteilseigner. Auf Basis dieser Information wird die Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt. Damit wird das automatisierte Verfahren zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge umgesetzt.