Question

La limite de 35 euros pour les cadeaux s'applique-t-elle aussi aux calendriers publicitaires portant le logo de l'entreprise ?

Oui, la limite par bénéficiaire et par an s'applique également aux calendriers publicitaires. Dans l'affaire jugée, le prix unitaire s'élevait à environ 12 euros et restait donc sous le seuil. Le seul respect du plafond ne suffit toutefois pas à garantir la déduction comme charge d'exploitation : les obligations d'enregistrement doivent en outre être respectées.

Mise à jour: juillet 2016

En savoir plus dans l'article Kalender mit Werbeaufdrucken – Geschenk ja oder nein?!.

Questions liées

  • Sind Werbekalender mit Firmenlogo steuerlich Werbekosten oder Geschenke?

    Nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg (12.4.16, 6 K 2005/11) handelt es sich bei der unentgeltlichen Überlassung hochwertiger Werbekalender an individualisierbare Empfänger nicht um eine Werbemaßnahme, sondern um Geschenke im Sinne des §4 Abs. 5 EStG. Der Werbeaufdruck mit Firmenlogo gilt nicht als Gegenleistung des Empfängers. Damit gelten die strengen Regeln für Geschenke an Geschäftsfreunde.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Aufzeichnungspflichten gelten für Werbegeschenke wie Kalender?

    Geschenke an Geschäftsfreunde müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§4 Abs. 7 EStG). Wird diese Pflicht verletzt, ist der Betriebsausgabenabzug auch dann zu versagen, wenn die 40-Euro-Grenze eingehalten ist. Im entschiedenen Fall scheiterte der Abzug von rund 175.000 Euro genau an dieser fehlenden gesonderten Aufzeichnung.

    Lien permanent vers la question

  • Wann liegt steuerlich überhaupt ein Geschenk vor?

    Ein Geschenk ist eine unentgeltliche Zuwendung, die den Empfänger bereichert, ohne dass eine Gegenleistung erfolgt. Wird die Zuwendung jedoch als Zugabe zu einer Hauptleistung gewährt und ist mit dieser im Leistungsaustausch verknüpft, fehlt der Geschenk-Charakter. In diesem Fall greifen die Abzugsbeschränkungen des §4 Abs. 5 EStG nicht.

    Lien permanent vers la question

  • Warum reicht der Werbeaufdruck nicht als Gegenleistung für den Kalender aus?

    Die durch die Verteilung des Kalenders erzielte Werbewirkung gilt rechtlich nicht als Gegenleistung des Empfängers. Der Empfänger erbringt keine Leistung, sondern nimmt den Kalender lediglich unentgeltlich entgegen. Damit bleibt es bei einer einseitigen, unentgeltlichen Zuwendung, die als Geschenk einzustufen ist.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions