Non, une absence injustifiée n'est pas autorisée, même pendant les jours de carnaval, et peut entraîner des conséquences en droit du travail allant jusqu'à l'avertissement ou au licenciement. Quiconque souhaite faire la fête doit soit poser un congé, soit espérer que l'employeur accorde volontairement une journée libre.
Mise à jour: février 2014
En savoir plus dans l'article Jecke Urteile zum Karneval: Des einen Spaß ist des anderen Leid….
Questions liées
Haben Arbeitnehmer an Rosenmontag oder Altweiber Anspruch auf Arbeitsbefreiung?
Nein, es besteht in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung an Karnevalstagen wie Rosenmontag, Altweiber oder Faschingsdienstag. Das gilt selbst in Hochburgen wie Köln, wie das dortige Arbeitsgericht entschieden hat. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ 17P 05-3061) hat dies für den Faschingsdienstag bestätigt. Arbeitnehmer müssen also Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber keinen freien Tag gewährt.
Darf eine Mitarbeiterin an Altweiber einem Kunden die Krawatte abschneiden?
Nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Krawattenträgers. Das Amtsgericht Essen (AZ 20C 691/87) hat entschieden, dass das eigenmächtige Abschneiden einer Krawatte eine Sachbeschädigung darstellt und der Schaden ersetzt werden muss. Der Karnevalsbrauch rechtfertigt keinen Eingriff in fremdes Eigentum.
Gibt es einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung am eigenen Geburtstag?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag am Geburtstag gibt es nicht. Solche Regelungen können sich allenfalls aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Andernfalls muss regulär Urlaub genommen werden.