Question

Une collaboratrice peut-elle couper la cravate d'un client lors de « Altweiber » (jeudi du carnaval) ?

Uniquement avec l'accord exprès du porteur de la cravate. Le tribunal d'instance d'Essen (Az. 20C 691/87) a jugé que couper une cravate sans autorisation constitue une dégradation de bien et que le dommage doit être indemnisé. La tradition carnavalesque ne justifie aucune atteinte à la propriété d'autrui.

Mise à jour: février 2014

En savoir plus dans l'article Jecke Urteile zum Karneval: Des einen Spaß ist des anderen Leid….

Questions liées

  • Haben Arbeitnehmer an Rosenmontag oder Altweiber Anspruch auf Arbeitsbefreiung?

    Nein, es besteht in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung an Karnevalstagen wie Rosenmontag, Altweiber oder Faschingsdienstag. Das gilt selbst in Hochburgen wie Köln, wie das dortige Arbeitsgericht entschieden hat. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (AZ 17P 05-3061) hat dies für den Faschingsdienstag bestätigt. Arbeitnehmer müssen also Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber keinen freien Tag gewährt.

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  • Ist Blaumachen am Rosenmontag zulässig?

    Nein, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit ist auch an Karnevalstagen nicht erlaubt und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. Wer feiern möchte, muss entweder Urlaub beantragen oder darauf hoffen, dass der Arbeitgeber freiwillig freigibt.

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  • Gibt es einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung am eigenen Geburtstag?

    Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag am Geburtstag gibt es nicht. Solche Regelungen können sich allenfalls aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Andernfalls muss regulär Urlaub genommen werden.

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