Question

Quels critères plaident en faveur d'un emploi salarié d'un médecin hospitalier ?

Les critères déterminants sont l'intégration dans l'organisation du travail de la clinique, l'utilisation des équipements de la clinique sans moyens d'exploitation propres, l'inscription dans les plannings de service et de garde ainsi que l'exercice en équipe avec le personnel soignant et d'autres médecins. Une rémunération horaire fixe et l'absence de risque entrepreneurial plaident également en faveur d'un emploi salarié.

Mise à jour: août 2017

En savoir plus dans l'article In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

Questions liées

  • Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?

    Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

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  • Was ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung?

    Beim Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag, ob eine Tätigkeit als selbständig oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, besteht Sozialversicherungspflicht. Das Verfahren dient der Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.

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  • Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?

    Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.

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  • Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?

    Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

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