Dans le cadre de la procédure de constatation de statut (Statusfeststellungsverfahren), la Deutsche Rentenversicherung examine, sur demande, si une activité doit être qualifiée d'indépendante ou de salariée. Si une relation salariée est constatée, l'activité est soumise à l'obligation de cotiser à la sécurité sociale. Cette procédure apporte une sécurité juridique tant au donneur d'ordre qu'au prestataire.
Mise à jour: août 2017
En savoir plus dans l'article In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.
Questions liées
Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?
Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?
Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.
Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?
Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.
Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?
Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.