Question

Un médecin honoraire (anesthésiste) exerçant dans une clinique est-il soumis à l'obligation d'affiliation à la sécurité sociale ?

Oui. Selon l'arrêt du Hessisches Landessozialgericht du 22/08/2017 (Az. L 1 KR 394/15), un médecin spécialiste en anesthésiologie exerçant au bloc opératoire d'une clinique est en règle générale en situation d'emploi salarié et donc soumis à l'obligation d'affiliation à la sécurité sociale. Il existe ainsi une obligation d'assurance au titre de l'assurance retraite et du droit de la promotion de l'emploi.

Mise à jour: août 2017

En savoir plus dans l'article In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.

Questions liées

  • Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?

    Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.

    Lien permanent vers la question

  • Was ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung?

    Beim Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag, ob eine Tätigkeit als selbständig oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, besteht Sozialversicherungspflicht. Das Verfahren dient der Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.

    Lien permanent vers la question

  • Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?

    Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.

    Lien permanent vers la question

  • Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?

    Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions