Non. La règle dérogatoire selon laquelle l'activité des médecins urgentistes au sein d'une équipe de secours n'est pas soumise à cotisation ne peut être étendue aux anesthésistes exerçant au bloc opératoire d'une clinique. Ces derniers sont en règle générale salariés et donc assujettis à l'assurance sociale obligatoire.
Mise à jour: août 2017
En savoir plus dans l'article In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.
Questions liées
Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?
Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?
Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung?
Beim Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag, ob eine Tätigkeit als selbständig oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, besteht Sozialversicherungspflicht. Das Verfahren dient der Rechtssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer.
Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?
Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.