Non, un simple bureau équipé d'un ordinateur et d'un téléphone dans une salle de laboratoire ne suffit pas à exclure la déduction d'un bureau à domicile. L'élément déterminant est de savoir si le poste de travail est réellement adapté à toutes les activités à accomplir. En l'absence d'équipements essentiels tels qu'une imprimante, un scanner ou de la documentation spécialisée, la salle de service ne peut être considérée comme un « autre poste de travail » au sens du droit fiscal.
Mise à jour: octobre 2016
En savoir plus dans l'article Hochschuldozent kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (FG Rheinland-Pfalz).
Questions liées
Wann kann ein Hochschuldozent ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen?
Ein häusliches Arbeitszimmer ist absetzbar, wenn der vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsplatz nicht im konkret erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Weise nutzbar ist. Das gilt etwa, wenn dort wesentliche Arbeitsmittel wie Drucker, Scanner oder die nötige Fachliteratur fehlen. In diesen Fällen können Aufwendungen bis maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten angesetzt werden.
Welche Höchstgrenze gilt für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers?
Steht für bestimmte berufliche Tätigkeiten kein geeigneter anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € jährlich abgesetzt werden. Bildet das Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe abziehbar.
Welche Kriterien prüft das Finanzgericht beim 'anderen Arbeitsplatz'?
Das Finanzgericht prüft, ob der zur Verfügung stehende Arbeitsplatz in qualitativer Hinsicht für die konkret zu erledigenden Aufgaben geeignet ist. Maßgeblich sind die tatsächliche Ausstattung und die zeitliche Verfügbarkeit. Fehlen wesentliche Arbeitsmittel wie Drucker, Scanner oder die nötige Fachliteratur, ist der Arbeitsplatz nicht ausreichend, und ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich anerkannt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 2571/14).