Question

Que sont les réintégrations à la taxe professionnelle pour loyers, fermages et intérêts ?

Lors du calcul de la taxe professionnelle (Gewerbesteuer), certaines charges telles que les intérêts, loyers et fermages sont partiellement réintégrées au bénéfice et augmentent ainsi la base d'imposition. Cela conduit les entreprises à devoir payer la taxe professionnelle même lorsqu'elles ne réalisent que de faibles bénéfices, voire aucun. Ces réintégrations sont régies par le § 8 GewStG.

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen laut aktuellem Gutachten verfassungswidrig.

Questions liées

  • Warum halten Gutachter die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für verfassungswidrig?

    Ein vom HDE und vom Verband der Familienunternehmer (ASU) in Auftrag gegebenes Gutachten sieht das objektive Nettoprinzip verletzt. Danach darf grundsätzlich nur der Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben besteuert werden. Da die Hinzurechnungen Aufwendungen teilweise rückgängig machen, kann es zu einer Überbesteuerung kommen, was nach Auffassung der Gutachter gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

    Lien permanent vers la question

  • Welches Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht zu den Hinzurechnungen anhängig?

    Beim Bundesverfassungsgericht ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvL 8/12 anhängig. Dort wird geprüft, ob die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen bei der Gewerbesteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Gewerbesteuerbelastung vieler Unternehmen haben.

    Lien permanent vers la question

  • Welche wirtschaftlichen Folgen haben die Hinzurechnungen für Unternehmen?

    Da die Hinzurechnungen unabhängig vom tatsächlichen Gewinn anfallen, müssen Unternehmen auch in verlustreichen Phasen Gewerbesteuer zahlen. Dies schwächt nach Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE) die Liquidität und Eigenkapitalbasis und macht Unternehmen anfälliger für wirtschaftliche Krisen. Besonders betroffen sind Branchen mit hohen Miet- oder Pachtaufwendungen wie der Einzelhandel.

    Lien permanent vers la question

  • Sollten betroffene Unternehmen Gewerbesteuerbescheide offenhalten?

    Solange das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht entschieden ist, empfiehlt es sich, Gewerbesteuerbescheide durch Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens offenzuhalten. So können Unternehmen von einer möglichen späteren Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen profitieren. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions