Les relevés bancaires électroniques doivent être conservés pendant la durée légale de conservation (en règle générale 10 ans) sous la forme électronique d'origine. Une simple impression papier n'est pas suffisante sur le plan fiscal. De plus, les données doivent être stockées de manière inaltérable, lisible et exploitable par voie informatique, afin de répondre aux exigences des GoBD (principes allemands de tenue régulière des livres comptables sous forme électronique).
Mise à jour: septembre 2014
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Questions liées
Werden elektronisch übermittelte Kontoauszüge vom Finanzamt als Buchungsbeleg anerkannt?
Ja, elektronische Kontoauszüge werden grundsätzlich als Buchungsbeleg anerkannt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere im Hinblick auf Aufbewahrung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten. Maßgeblich ist hierzu das entsprechende BMF-Schreiben.
Reicht der Ausdruck eines elektronischen Kontoauszugs für das Finanzamt aus?
Nein, der reine Papierausdruck eines elektronisch übermittelten Kontoauszugs erfüllt die steuerlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Da der Auszug originär in elektronischer Form übermittelt wurde, muss auch das elektronische Original revisionssicher gespeichert und vorgehalten werden.
Wie lange müssen elektronische Kontoauszüge aufbewahrt werden?
Als Buchungsbelege unterliegen elektronische Kontoauszüge der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Die Aufbewahrung muss in elektronischer Form erfolgen, sodass die Daten jederzeit lesbar und auswertbar zur Verfügung stehen.
Welche Rolle spielt das BMF-Schreiben zur Anerkennung elektronischer Kontoauszüge?
Das BMF-Schreiben legt die konkreten Voraussetzungen fest, unter denen elektronisch übermittelte Kontoauszüge als Buchungsbeleg anerkannt werden. Es regelt insbesondere Anforderungen an Authentizität, Integrität und revisionssichere Speicherung der Daten und schafft damit Rechtssicherheit für Unternehmen, die auf elektronisches Banking setzen.