L'objectif est de rendre les investissements en capital plus attractifs et d'améliorer les conditions-cadres pour le capital-risque. En particulier, les entreprises qui dépendent de nouveaux associés ou d'associés changeants pour leur financement doivent pouvoir utiliser fiscalement leurs pertes. La mesure met en œuvre le document d'orientation sur le capital-risque convenu dans l'accord de coalition.
Mise à jour: septembre 2016
En savoir plus dans l'article Gute Nachricht: Steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften soll künftig weitgehend möglich sein, um Wachtstum von Unternehmen zu verbessern!.
Questions liées
Was sieht der Gesetzentwurf zur Verlustverrechnung bei Körperschaften vor?
Der am 14.09.2016 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf regelt die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu und großzügiger. Verluste, die bislang bei einem Gesellschafterwechsel oder der Aufnahme neuer Gesellschafter steuerlich verfielen, sollen künftig weiterhin berücksichtigt werden können. Damit sollen steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigt werden.
Gilt die geplante Neuregelung der Verlustverrechnung nur für Start-ups?
Nein, die Neuregelung ist nicht auf Start-ups oder innovative Unternehmen beschränkt. Sie soll grundsätzlich allen Körperschaften zugutekommen, auch wenn ein wichtiger Anwendungsbereich die Verbesserung der finanziellen Situation junger Unternehmen ist.
Warum gehen bisher Verluste bei Körperschaften steuerlich verloren?
Nach bisheriger Rechtslage führt ein Wechsel der Anteilseigner oder die Aufnahme neuer Gesellschafter dazu, dass nicht genutzte Verlustvorträge einer Körperschaft anteilig oder vollständig wegfallen. Dies belastet insbesondere Unternehmen, die zur Wachstumsfinanzierung auf externe Kapitalgeber angewiesen sind, und soll durch die geplante Reform abgemildert werden.