Selon la législation actuelle, un changement d'actionnaires ou l'arrivée de nouveaux associés entraîne la perte partielle ou totale des reports déficitaires non utilisés d'une société de capitaux. Cette situation pèse particulièrement sur les entreprises qui dépendent d'apporteurs de capitaux externes pour financer leur croissance, et la réforme envisagée vise à en atténuer les effets.
Mise à jour: septembre 2016
En savoir plus dans l'article Gute Nachricht: Steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften soll künftig weitgehend möglich sein, um Wachtstum von Unternehmen zu verbessern!.
Questions liées
Was sieht der Gesetzentwurf zur Verlustverrechnung bei Körperschaften vor?
Der am 14.09.2016 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf regelt die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu und großzügiger. Verluste, die bislang bei einem Gesellschafterwechsel oder der Aufnahme neuer Gesellschafter steuerlich verfielen, sollen künftig weiterhin berücksichtigt werden können. Damit sollen steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigt werden.
Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Neuregelung der Verlustverrechnung?
Ziel ist es, Beteiligungsinvestitionen attraktiver zu machen und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Insbesondere sollen Unternehmen, die zur Finanzierung auf neue oder wechselnde Gesellschafter angewiesen sind, ihre Verluste steuerlich nutzen können. Die Maßnahme setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Eckpunktepapier Wagniskapital um.
Gilt die geplante Neuregelung der Verlustverrechnung nur für Start-ups?
Nein, die Neuregelung ist nicht auf Start-ups oder innovative Unternehmen beschränkt. Sie soll grundsätzlich allen Körperschaften zugutekommen, auch wenn ein wichtiger Anwendungsbereich die Verbesserung der finanziellen Situation junger Unternehmen ist.