Question

Jusqu'à quelle date peut-on demander une remise de la taxe foncière (Grundsteuererlass) pour les biens immobiliers vacants au titre de l'année 2013 ?

La demande de remise de la taxe foncière pour l'année 2013 doit être déposée au plus tard le 31/03/2014. Ce délai est un délai de forclusion ; aucune demande ultérieure n'est recevable.

Mise à jour: mars 2014

En savoir plus dans l'article Grundsteuererlassanträge wegen leerstehender Immobilien: Anträge für das Jahr 2013 nur noch bis zum 31.03.2014 möglich!.

Questions liées

  • Wo wird der Antrag auf Grundsteuererlass eingereicht?

    Der Antrag ist bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. In den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) ist hingegen das Finanzamt zuständig.

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  • Welche Voraussetzungen müssen für einen Grundsteuererlass wegen Leerstand erfüllt sein?

    Es muss eine wesentliche Ertragsminderung vorliegen, die der Eigentümer nicht selbst zu vertreten hat. Der Vermieter muss nachweisen, dass er sich ernsthaft und nachhaltig um neue Mieter bemüht hat, etwa durch Inserate oder die Einschaltung eines Maklers. Entsprechende Belege sollten aufbewahrt werden, da das Finanzamt häufig Nachweise verlangt.

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  • In welcher Höhe kann die Grundsteuer bei Leerstand erlassen werden?

    Bei einer Minderung des normalen Rohertrags kann die Grundsteuer um bis zu 25% reduziert werden. Fällt der Ertrag komplett aus, ist ein Erlass in Höhe von 50% möglich. Maßgeblich ist der geschätzte normale Rohertrag, also die übliche Rohmiete zu Beginn des Kalenderjahres.

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  • Was bedeutet 'normaler Rohertrag' im Rahmen des Grundsteuererlasses?

    Der normale Rohertrag ist die geschätzte, übliche Rohmiete, die zu Beginn eines Kalenderjahres für die Immobilie erzielbar wäre. Er dient als Vergleichsmaßstab, um die tatsächliche Ertragsminderung zu beurteilen und die Höhe des Erlasses zu bestimmen.

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