Question

Quel est le taux de la Grunderwerbsteuer (droits de mutation immobilière) en Allemagne ?

Le taux de la Grunderwerbsteuer est fixé par chaque Land et se situe entre 3,5 % et 6,5 %. En Rhénanie-du-Nord-Westphalie, il s'élève actuellement à 6,5 %. En présence d'un ensemble contractuel unique (einheitliches Vertragswerk), ce taux s'applique également aux coûts de construction.

Mise à jour: janvier 2018

En savoir plus dans l'article Grunderwerbsteuer, Vorsicht beim sogenannten „einheitlichen Vertragswerk“.

Questions liées

  • Was bedeutet ein einheitliches Vertragswerk bei der Grunderwerbsteuer?

    Von einem einheitlichen Vertragswerk spricht man, wenn Grundstückskauf und Bauerrichtung als wirtschaftliche Einheit behandelt werden. In diesem Fall unterliegt nicht nur der Bodenwert, sondern auch die Bauerrichtungskosten inklusive Umsatzsteuer der Grunderwerbsteuer. Damit erhöht sich die Bemessungsgrundlage erheblich.

    Lien permanent vers la question

  • Wann nimmt das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk an?

    Ein einheitliches Vertragswerk liegt unter anderem vor, wenn Grundstücks- und Bauvertrag miteinander verknüpft sind, ein Gesamtpreis vereinbart wurde, mit dem Bau bereits vor Vertragsschluss begonnen wurde oder der Erwerber nicht mehr frei über Art und Umfang der Bebauung entscheiden kann. Auch ein faktischer Zwang, mit einem bestimmten Bauunternehmer zu bauen, führt dazu.

    Lien permanent vers la question

  • Wann liegt trotz Kombination von Kauf- und Bauvertrag kein einheitliches Vertragswerk vor?

    Wird der ursprüngliche Generalübernehmervertrag nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags in wesentlichen Punkten geändert, entfällt die Annahme eines einheitlichen Vertragswerks. Wesentliche Abweichungen sind etwa Änderungen der Flächen oder Baukosten um mehr als 10 % oder die Errichtung eines zusätzlichen, prägenden Gebäudes. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich dann nur am Grundstückswert.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten Käufer vor Vertragsabschluss treffen?

    Vor dem endgültigen Abschluss von Kauf- und Bauverträgen sollten der Vertragsentwurf mit Rechtsanwalt oder Notar besprochen und dem Steuerberater vorgelegt werden. So lassen sich grunderwerbsteuerliche Risiken durch ein einheitliches Vertragswerk frühzeitig erkennen und ggf. durch Vertragsgestaltung vermeiden.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions