Les employeurs peuvent financer à leurs salariés des cours de prévention en franchise d'impôt, en complément du salaire dû, jusqu'à un plafond de 500 euros par salarié et par année civile. La base juridique est le § 3 Nr. 34 EStG. La condition est que les cours servent à améliorer l'état de santé général et à promouvoir la santé en entreprise.
Mise à jour: août 2016
En savoir plus dans l'article Gesundheitsförderung: Präventionskurse als steuerfreie Arbeitgeberleistung.
Questions liées
Darf das Finanzamt eine besondere Zertifizierung des Kursanbieters für die Steuerfreiheit verlangen?
Nein. Nach einem Urteil des FG Bremen (11.2.2016, 1 K 80/15) darf das Finanzamt keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Zertifizierung des Anbieters verlangen, etwa nach dem „Leitfaden Prävention“. Maßgeblich ist allein, dass die Kurse hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des SGB V entsprechen.
Welche Anforderungen müssen Präventionskurse für die Steuerbefreiung erfüllen?
Die Kurse müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den gesetzlichen Anforderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entsprechen. Der Anbieter sollte mindestens für den Bereich Therapie oder Sport qualifiziert sein. Typische begünstigte Kurse sind etwa Bauch-, Rücken- und Wirbelsäulengymnastik.
Sind Massageleistungen des Arbeitgebers als steuerfreie Gesundheitsförderung anerkannt?
Reine Massageleistungen fallen nach Auffassung des FG Bremen regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG. Es ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, inwieweit Massagen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Hier scheidet eine Steuerfreistellung daher in der Regel aus.
Muss die Gesundheitsförderung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden?
Ja. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG setzt voraus, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von bestehendem Bruttolohn in steuerfreie Präventionsleistungen ist daher nicht begünstigt.