Les biens d'investissement dont le coût d'acquisition est compris entre plus de 800 EUR et 1 000 EUR nets ne peuvent plus être amortis immédiatement en tant que GWG (biens de faible valeur). Ils peuvent toutefois être amortis soit normalement sur leur durée d'utilisation habituelle, soit, pour les entrepreneurs, intégrés dans un poste collectif (Sammelposten) et amortis forfaitairement sur cinq ans. Aucune obligation particulière de documentation ne s'applique dans cette tranche de valeur.
Mise à jour: août 2017
En savoir plus dans l'article Geringwertige Wirtschaftsgüter und Standard- Software: Aktuelle Änderungen ab dem Jahr 2018, von denen Sie profitieren können!.
Questions liées
Wie hoch ist die GWG-Grenze ab 2018?
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde ab dem Jahr 2018 von 410 EUR auf 800 EUR netto angehoben. Steuerpflichtige - egal ob Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer - können beruflich angeschaffte Wirtschaftsgüter bis zu diesem Nettobetrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Die Neuerung gilt für Wirtschaftsgüter, die ab 2018 angeschafft bzw. hergestellt werden.
Welche Wertgrenzen gelten ab 2018 für die Sammelposten- bzw. Pool-Regelung?
Die Sammelposten-Regelung gilt nur für Unternehmer. Ab 2018 können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250 EUR bis 1.000 EUR netto in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden. Die untere Wertgrenze wurde damit von 150 EUR auf 250 EUR netto angehoben.
Ab welchem Wert besteht eine besondere Aufzeichnungspflicht für GWG?
Die Wertgrenze für die besondere Aufzeichnungspflicht wurde von 150 EUR auf 250 EUR netto angehoben. Unternehmer müssen daher erst Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 250 EUR bis 800 EUR unter Angabe des Anschaffungsdatums in ein besonderes Verzeichnis aufnehmen, sofern sich die Angaben nicht bereits aus der Buchführung ergeben. Für die Sammelposten-Regelung gilt diese Aufzeichnungspflicht nicht.
Bis zu welchem Betrag kann Standard-Software ab 2018 direkt abgeschrieben werden?
Nach R 5.5 EStR war bisher eine direkte Abschreibung von Standard-Computerprogrammen bis 410 EUR zulässig. Diese Grenze ist an die GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG angelehnt und wird laut Aussage der Bundesregierung ebenfalls auf 800 EUR angehoben. Die Anpassung ist mit der nächsten Überarbeitung der Steuerrichtlinien zu erwarten.