Question

Quel est le seuil applicable aux biens de faible valeur (GWG) à partir de 2018 ?

Le seuil applicable aux biens de faible valeur (geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG) a été relevé à compter de 2018 de 410 EUR à 800 EUR nets. Les contribuables – qu'il s'agisse d'entrepreneurs, de professions libérales ou de salariés – peuvent déduire intégralement les biens acquis à des fins professionnelles jusqu'à ce montant net au titre de l'année d'acquisition ou de fabrication, en tant que charges d'exploitation ou frais professionnels. Cette nouvelle règle s'applique aux biens acquis ou fabriqués à partir de 2018.

Mise à jour: août 2017

En savoir plus dans l'article Geringwertige Wirtschaftsgüter und Standard- Software: Aktuelle Änderungen ab dem Jahr 2018, von denen Sie profitieren können!.

Questions liées

  • Welche Wertgrenzen gelten ab 2018 für die Sammelposten- bzw. Pool-Regelung?

    Die Sammelposten-Regelung gilt nur für Unternehmer. Ab 2018 können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250 EUR bis 1.000 EUR netto in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben werden. Die untere Wertgrenze wurde damit von 150 EUR auf 250 EUR netto angehoben.

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  • Ab welchem Wert besteht eine besondere Aufzeichnungspflicht für GWG?

    Die Wertgrenze für die besondere Aufzeichnungspflicht wurde von 150 EUR auf 250 EUR netto angehoben. Unternehmer müssen daher erst Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 250 EUR bis 800 EUR unter Angabe des Anschaffungsdatums in ein besonderes Verzeichnis aufnehmen, sofern sich die Angaben nicht bereits aus der Buchführung ergeben. Für die Sammelposten-Regelung gilt diese Aufzeichnungspflicht nicht.

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  • Bis zu welchem Betrag kann Standard-Software ab 2018 direkt abgeschrieben werden?

    Nach R 5.5 EStR war bisher eine direkte Abschreibung von Standard-Computerprogrammen bis 410 EUR zulässig. Diese Grenze ist an die GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG angelehnt und wird laut Aussage der Bundesregierung ebenfalls auf 800 EUR angehoben. Die Anpassung ist mit der nächsten Überarbeitung der Steuerrichtlinien zu erwarten.

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  • Wie werden Wirtschaftsgüter über 800 EUR bis 1.000 EUR ab 2018 behandelt?

    Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 EUR bis 1.000 EUR netto können nicht mehr als GWG sofort abgeschrieben werden. Sie können jedoch entweder regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben oder bei Unternehmern in den Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre verteilt werden. Eine besondere Aufzeichnungspflicht besteht in diesem Wertebereich nicht.

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