Question

Quelle juridiction a statué sur le droit d'entrée au marché de Noël du château de Charlottenburg ?

Le tribunal administratif de Berlin (Verwaltungsgericht Berlin) a jugé, dans le cadre d'une procédure de référé du 04/12/2014, que l'organisateur du marché de Noël devant le château de Charlottenburg ne pouvait pas exiger des visiteurs un droit d'entrée de trois euros.

Mise à jour: décembre 2014

En savoir plus dans l'article Gericht verbietet Eintrittsgeld für Weihnachtsmarkt.

Questions liées

  • Darf der Veranstalter eines Weihnachtsmarktes auf öffentlicher Grünfläche Eintritt verlangen?

    Nein. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.12.2014 entschieden, dass für einen Weihnachtsmarkt auf einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage kein Eintrittsgeld erhoben werden darf. Dies widerspricht der Zweckbestimmung solcher Flächen, die jedermann kostenfrei zur Erholung dienen sollen.

    Lien permanent vers la question

  • Warum verstößt ein Eintrittsgeld für einen Weihnachtsmarkt gegen das Grünanlagengesetz?

    Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sollen laut Grünanlagengesetz grundsätzlich jedermann kostenfrei zur Erholung zur Verfügung stehen. Ein Absperren der Fläche zur Erhebung von Eintrittsgeldern widerspricht dieser Zweckbestimmung und ist daher unzulässig.

    Lien permanent vers la question

  • Kann ein Veranstalter Eintritt zur Steuerung der Besucherzahlen auf einem Weihnachtsmarkt erheben?

    Auch zur Lenkung der Besucherströme darf auf öffentlichen Grünanlagen kein Eintrittsgeld verlangt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass selbst eine zeitlich begrenzte Eintrittserhebung (z.B. nur samstags ab 16.30 Uhr) unzulässig ist, wenn sie auf einer öffentlichen Grünanlage stattfindet.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions