Question

Quelles sont les conséquences d'une requalification des frais de formation continue en salaire par l'administration fiscale ?

Si la prise en charge des frais est qualifiée de salaire, l'administration fiscale (Finanzamt) réclame l'impôt sur les salaires et met généralement l'employeur en cause par un avis de mise en recouvrement (Haftungsbescheid). Des cotisations sociales peuvent également être dues. Les employeurs doivent donc documenter que la formation est prescrite par la loi ou par convention collective et qu'elle répond à un intérêt professionnel.

Mise à jour: janvier 2017

En savoir plus dans l'article Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernimmt, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Questions liées

  • Sind vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten steuerpflichtiger Arbeitslohn?

    Nein, wenn die Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, gehören die übernommenen Kosten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L) bestätigt. Damit fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.

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  • Wann liegt bei Fortbildungskosten ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor?

    Ein eigenbetriebliches Interesse besteht insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften zur Fortbildung verpflichtet ist und der Arbeitgeber die Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit benötigt. Beispiel sind Fahrer im Schwertransport, die regelmäßige Pflichtfortbildungen absolvieren müssen. Die Kostenübernahme dient dann primär dem Betrieb und nicht der Entlohnung.

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  • Was hat das FG Münster zu Pflichtfortbildungen für Berufskraftfahrer entschieden?

    Das FG Münster entschied am 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L), dass die Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungskosten für Fahrer eines Spezial- und Schwertransportunternehmens kein Arbeitslohn ist. Der Arbeitgeber war zudem tarifvertraglich zur Übernahme verpflichtet. Das Gericht gab der Klage gegen den Lohnsteuer-Haftungsbescheid in vollem Umfang statt.

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