Question

Qu'a décidé le FG Münster concernant les formations obligatoires des conducteurs professionnels ?

Le 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L), le FG Münster a jugé que la prise en charge des frais de formation légalement obligatoires pour les chauffeurs d'une entreprise de transports spéciaux et lourds ne constitue pas un salaire imposable. L'employeur y était en outre tenu par convention collective. Le tribunal a fait entièrement droit au recours contre l'avis de mise en cause au titre de la retenue sur salaire.

Mise à jour: janvier 2017

En savoir plus dans l'article Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber für Arbeitnehmer übernimmt, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Questions liées

  • Sind vom Arbeitgeber übernommene Fortbildungskosten steuerpflichtiger Arbeitslohn?

    Nein, wenn die Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt, gehören die übernommenen Kosten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn der Arbeitnehmer. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L) bestätigt. Damit fällt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung an.

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  • Wann liegt bei Fortbildungskosten ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor?

    Ein eigenbetriebliches Interesse besteht insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften zur Fortbildung verpflichtet ist und der Arbeitgeber die Qualifikation für die Ausübung der Tätigkeit benötigt. Beispiel sind Fahrer im Schwertransport, die regelmäßige Pflichtfortbildungen absolvieren müssen. Die Kostenübernahme dient dann primär dem Betrieb und nicht der Entlohnung.

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  • Welche Folgen hat eine Umqualifizierung von Fortbildungskosten in Arbeitslohn durch das Finanzamt?

    Wird die Kostenübernahme als Arbeitslohn gewertet, fordert das Finanzamt Lohnsteuer nach und nimmt den Arbeitgeber regelmäßig per Haftungsbescheid in Anspruch. Zusätzlich können Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Arbeitgeber sollten daher dokumentieren, dass die Fortbildung gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschrieben ist und betrieblich veranlasst war.

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