Question

L'enregistrement des paiements par carte (EC) dans le livre de caisse entraîne-t-il le rejet de la comptabilité ?

En règle générale, non. Ce vice formel n'est habituellement pas pris en compte lors de l'appréciation d'autres irrégularités susceptibles d'entraîner un rejet de la comptabilité au sens du § 158 AO. La condition est que le mode de paiement soit suffisamment documenté et que la vérifiabilité du solde de caisse effectif reste garantie à tout moment.

Mise à jour: juillet 2018

En savoir plus dans l'article Formeller Mangel im Kassenbuch: EC-Kartenumsätze!.

Questions liées

  • Ist die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch zulässig?

    Nein, die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch stellt laut BMF-Schreiben vom 29.06.2018 einen formellen Mangel dar. Im Kassenbuch dürfen ausschließlich Barbewegungen erfasst werden, da es der Dokumentation des aktuellen Barbestands dient. Dies gilt sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft.

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  • Welchen Zweck hat das Kassenbuch nach Auffassung des BMF?

    Das Kassenbuch dient der Dokumentation des aktuellen Bargeldbestands. Es muss so geführt werden, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand abgeglichen werden kann, um die sogenannte Kassensturzfähigkeit sicherzustellen.

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  • Wie können EC-Karten-Umsätze nachträglich korrekt behandelt werden?

    Wurden EC-Karten-Umsätze zunächst im Kassenbuch erfasst, können sie in einem weiteren Schritt gesondert kenntlich gemacht oder auf ein separates Konto aus- bzw. umgetragen werden. Auch wenn der formelle Mangel bestehen bleibt, ist damit die Kassensturzfähigkeit weiterhin gegeben.

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  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der formelle Mangel folgenlos bleibt?

    Der Zahlungsweg der EC-Karten-Umsätze muss ausreichend dokumentiert sein, und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestands muss jederzeit möglich sein. Nur unter diesen Bedingungen bleibt der formelle Mangel bei einer möglichen Verwerfung der Buchführung außer Betracht.

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