Question

L'administration fiscale peut-elle refuser la déduction de la TVA en amont si la date de livraison n'est pas mentionnée expressément ?

Non, dès lors que la date de la prestation peut être déduite de la date d'émission de la facture, l'administration fiscale ne peut pas refuser la déduction de la TVA en amont au seul motif que la date de livraison n'est pas indiquée séparément. La mention est alors considérée comme formellement conforme. Le BFH l'a précisé, à l'encontre de la position plus stricte de l'administration fiscale.

Mise à jour: juin 2018

En savoir plus dans l'article Finanzamt darf laut BFH nicht zu strenge Anforderungen an die Rechnungsangabe in Bezug auf den Leistungszeitpunkt stellen!.

Questions liées

  • Reicht das Rechnungsdatum als Angabe des Leistungszeitpunkts für den Vorsteuerabzug?

    Ja, nach dem BFH-Urteil vom 01.03.2018 (V R 18/17) kann sich die Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben. Voraussetzung ist, dass nach den Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung erbracht wurde. Eine zusätzliche separate Angabe des Leistungsdatums ist dann nicht zwingend erforderlich.

    Lien permanent vers la question

  • In welchen Fällen genügt das Ausstellungsdatum als Leistungszeitpunkt?

    Das Ausstellungsdatum genügt insbesondere bei branchenüblichen Lieferungen, die unmittelbar mit der Rechnungserteilung ausgeführt werden, wie etwa bei PKW-Lieferungen. In solchen Konstellationen ergibt sich aus den Umständen, dass Lieferung und Rechnungsstellung im selben Kalendermonat erfolgten. Damit ist die formale Anforderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung erfüllt.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Bedeutung hat das BFH-Urteil V R 18/17 für die Praxis des Vorsteuerabzugs?

    Das Urteil erleichtert Unternehmern den Vorsteuerabzug, da die Finanzverwaltung nicht mehr jede fehlende explizite Angabe des Leistungszeitpunkts beanstanden darf. Der BFH legt die formalen Rechnungsanforderungen großzügiger zugunsten der Steuerpflichtigen aus. Dies reduziert das Risiko, dass der Vorsteuerabzug aus rein formalen Gründen versagt wird.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Pflichtangaben einer Rechnung waren im BFH-Fall strittig?

    Strittig waren die fehlende Angabe des konkreten Lieferzeitpunkts sowie der Steuernummer des Lieferanten in Rechnungen über PKW-Lieferungen. Der BFH akzeptierte das Ausstellungsdatum als ausreichende Angabe des Leistungszeitpunkts, da die Lieferung erkennbar im selben Monat erfolgte. Damit blieb der Vorsteuerabzug erhalten.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions