Question

L'administration peut-elle exiger la facture originale numérisée dans la procédure de remboursement de la TVA en amont ?

Non. Selon le FG Köln (tribunal des finances de Cologne), l'administration ne peut pas subordonner le remboursement de la TVA en amont à la numérisation de l'original. Une copie numérisée de la facture suffit comme justificatif et doit être acceptée pour le remboursement.

Mise à jour: avril 2016

En savoir plus dans l'article EU-Vorsteuervergütungsverfahren: Gescannte Rechnungskopie reicht für den Vorsteuerabzug aus.

Questions liées

  • Reicht eine gescannte Rechnungskopie für das EU-Vorsteuervergütungsverfahren aus?

    Ja. Nach dem Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12) genügt es, wenn der Unternehmer eine Rechnungskopie einscannt und innerhalb der Ausschlussfrist elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt. Ein eingescanntes Original ist nicht zwingend erforderlich.

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  • Welche Frist ist bei der elektronischen Übermittlung der Rechnung im EU-Vorsteuervergütungsverfahren zu beachten?

    Die eingescannte Rechnung muss innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist bei der zuständigen Behörde eingehen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Vorsteuervergütung. Der Antrag ist im elektronischen Verfahren über das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.

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  • Worum geht es im Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12)?

    Das Finanzgericht Köln entschied, dass im EU-Vorsteuervergütungsverfahren die Einreichung einer eingescannten Rechnungskopie ausreichend ist. Die Finanzverwaltung darf den Vorsteuerabzug nicht mit der Begründung versagen, es sei keine eingescannte Originalrechnung übermittelt worden.

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