Question

Quelle est la portée pratique de l'arrêt du FG Köln pour les contribuables disposant d'un bureau à domicile ?

L'arrêt est favorable aux propriétaires utilisant un bureau à domicile : la plus-value de cession du bien occupé personnellement peut rester intégralement exonérée d'impôt, même en cas de déduction antérieure des frais professionnels liés au bureau. Les personnes concernées devraient contester les avis d'imposition contraires en se référant à cet arrêt. Une révision étant possible, il est recommandé de suivre l'évolution de la jurisprudence du BFH.

Mise à jour: juin 2018

En savoir plus dans l'article Erfreuliches Urteil: Keine anteilige Besteuerung des Veräußerungsgewinns auf häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbst genutzten Eigenheims.

Questions liées

  • Ist der Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims mit Arbeitszimmer innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerpflichtig?

    Nach dem Urteil des FG Köln vom 20.03.2018 (Az. 8 K 1160/15) ist der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines selbst genutzten Eigenheims auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. Das Gericht begründet dies damit, dass ein in den privaten Wohnbereich integriertes Arbeitszimmer kein selbständiges Wirtschaftsgut darstellt. Eine anteilige Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG entfällt damit.

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  • Warum stellt ein häusliches Arbeitszimmer laut FG Köln kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar?

    Das FG Köln argumentiert, dass das häusliche Arbeitszimmer baulich und funktional in den privaten Wohnbereich integriert ist. Aufgrund dieser Eingliederung fehlt ihm die für ein eigenständiges Wirtschaftsgut erforderliche Selbständigkeit. Daher kann es bei einer Veräußerung nicht gesondert als steuerpflichtiger Teil des Gesamtobjekts behandelt werden.

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  • Wie war die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zum Arbeitszimmer beim Hausverkauf?

    Bislang ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallende Anteil am Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer als privates Veräußerungsgeschäft unterliegt, sofern der Verkauf innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist erfolgt. Die anteilige Besteuerung wurde im Verhältnis der Fläche bzw. des Werts zum Gesamtobjekt ermittelt. Diese Praxis stellt das FG Köln mit seinem Urteil ausdrücklich in Frage.

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  • Was ist die 10-Jahres-Spekulationsfrist beim Verkauf einer Immobilie?

    Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung oder Herstellung verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG der Einkommensteuer. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für selbst genutztes Wohneigentum: Hier ist der Gewinn auch innerhalb der 10-Jahres-Frist steuerfrei. Streitig war bisher, wie ein steuerlich geltend gemachtes Arbeitszimmer in diesem Zusammenhang zu behandeln ist.

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