Question

Quels allègements fiscaux s'appliquent aux entreprises familiales soumises à des restrictions de disposition ?

Les restrictions usuelles de disposition lors de la transmission de parts d'entreprises familiales sont prises en compte dans la détermination de la valeur de l'entreprise sous forme d'une exonération fiscale pouvant atteindre 30 %. La condition est que ces restrictions existent deux ans avant et vingt ans après la date du décès ou de la donation. Cet allègement vise à tenir compte de l'écart entre la valeur vénale et la valeur de cession effectivement réalisable.

Mise à jour: juin 2016

En savoir plus dans l'article Endlich Einigung zur Erbschaftsteuerreform: Gesetz soll nach Verabschiedung rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten!.

Questions liées

  • Ab welcher Beschäftigtenzahl entfällt die Lohnsummenprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt. Diese Regelung dient dem Bürokratieabbau für kleine Unternehmen.

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  • Wann ist die erbschaftsteuerliche Verschonung wegen Verwaltungsvermögen ausgeschlossen?

    Überschreitet das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90% des gesamten Betriebsvermögens, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vollständig ausgeschlossen. Bis zu 10% Verwaltungsvermögen werden hingegen wie steuerrechtlich begünstigtes Betriebsvermögen behandelt. Finanzmittel können zudem bis zu 15% zur Sicherung der Liquidität dem begünstigten Vermögen zugerechnet werden.

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  • Ab welchem Unternehmenswert greift die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Ab einem begünstigten Unternehmensvermögen von 26 Mio. € pro Erwerber wird eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder ein Verschonungsabschlagsmodell durchgeführt. Der Verschonungsabschlag verringert sich dabei um ein Prozent je 750.000 €, die über der Prüfungsschwelle liegen. Bei der Optionsverschonung entfällt die Verschonung ab 90 Mio. €, bei der Regelverschonung ab 89,75 Mio. €.

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  • Wie wird der Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren angepasst?

    Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Kapitalisierungsfaktor von bisher 17,86 auf einen Wert zwischen 10 und maximal 12,5 abgesenkt. Damit soll eine Überbewertung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer vermieden werden. Der Faktor wird mit dem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag multipliziert, um den Unternehmenswert zu ermitteln.

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