Question

Quand l'exonération en matière de droits de succession est-elle exclue en raison du patrimoine administratif ?

Si le patrimoine administratif non privilégié dépasse 90 % de l'ensemble du patrimoine d'exploitation, l'exonération des droits de succession et de donation est totalement exclue. En revanche, jusqu'à 10 % de patrimoine administratif est traité comme du patrimoine d'exploitation fiscalement privilégié. Par ailleurs, les liquidités peuvent être rattachées au patrimoine privilégié jusqu'à hauteur de 15 % afin d'assurer la trésorerie.

Mise à jour: juin 2016

En savoir plus dans l'article Endlich Einigung zur Erbschaftsteuerreform: Gesetz soll nach Verabschiedung rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten!.

Questions liées

  • Ab welcher Beschäftigtenzahl entfällt die Lohnsummenprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt. Diese Regelung dient dem Bürokratieabbau für kleine Unternehmen.

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  • Ab welchem Unternehmenswert greift die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Ab einem begünstigten Unternehmensvermögen von 26 Mio. € pro Erwerber wird eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder ein Verschonungsabschlagsmodell durchgeführt. Der Verschonungsabschlag verringert sich dabei um ein Prozent je 750.000 €, die über der Prüfungsschwelle liegen. Bei der Optionsverschonung entfällt die Verschonung ab 90 Mio. €, bei der Regelverschonung ab 89,75 Mio. €.

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  • Welche Steuererleichterungen gelten für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkungen?

    Übliche Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe von Familienunternehmen werden bei der Bestimmung des Unternehmenswerts als Steuerbefreiung von bis zu 30% berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Verfügungsbeschränkungen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt vorliegen. Dadurch soll der Diskrepanz zwischen gemeinem Wert und tatsächlich erzielbarem Verkaufswert Rechnung getragen werden.

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  • Wie wird der Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren angepasst?

    Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Kapitalisierungsfaktor von bisher 17,86 auf einen Wert zwischen 10 und maximal 12,5 abgesenkt. Damit soll eine Überbewertung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer vermieden werden. Der Faktor wird mit dem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag multipliziert, um den Unternehmenswert zu ermitteln.

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