Question

Existe-t-il un droit légal au report du paiement des droits de succession lors de transmissions d'entreprise ?

En cas d'acquisition à cause de mort, un droit légal à un report sans condition et sans intérêts pouvant aller jusqu'à dix ans est instauré. La condition est le respect de la règle relative à la masse salariale et des délais de conservation. Le report concerne l'impôt afférent au patrimoine privilégié et vise à assurer la pérennité des entreprises.

Mise à jour: juin 2016

En savoir plus dans l'article Endlich Einigung zur Erbschaftsteuerreform: Gesetz soll nach Verabschiedung rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten!.

Questions liées

  • Ab welcher Beschäftigtenzahl entfällt die Lohnsummenprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt. Diese Regelung dient dem Bürokratieabbau für kleine Unternehmen.

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  • Wann ist die erbschaftsteuerliche Verschonung wegen Verwaltungsvermögen ausgeschlossen?

    Überschreitet das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90% des gesamten Betriebsvermögens, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vollständig ausgeschlossen. Bis zu 10% Verwaltungsvermögen werden hingegen wie steuerrechtlich begünstigtes Betriebsvermögen behandelt. Finanzmittel können zudem bis zu 15% zur Sicherung der Liquidität dem begünstigten Vermögen zugerechnet werden.

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  • Ab welchem Unternehmenswert greift die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschaftsteuer?

    Ab einem begünstigten Unternehmensvermögen von 26 Mio. € pro Erwerber wird eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder ein Verschonungsabschlagsmodell durchgeführt. Der Verschonungsabschlag verringert sich dabei um ein Prozent je 750.000 €, die über der Prüfungsschwelle liegen. Bei der Optionsverschonung entfällt die Verschonung ab 90 Mio. €, bei der Regelverschonung ab 89,75 Mio. €.

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  • Welche Steuererleichterungen gelten für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkungen?

    Übliche Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe von Familienunternehmen werden bei der Bestimmung des Unternehmenswerts als Steuerbefreiung von bis zu 30% berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Verfügungsbeschränkungen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt vorliegen. Dadurch soll der Diskrepanz zwischen gemeinem Wert und tatsächlich erzielbarem Verkaufswert Rechnung getragen werden.

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