Question

Quelle est l'importance du seuil de 20 % dans la pratique ?

Si les liquidités, diminuées des dettes d'exploitation, se situent en deçà de 20 % de la valeur de l'entreprise, l'abattement pour actifs professionnels est maintenu. En cas de dépassement du seuil, la partie excédentaire est qualifiée d'actifs administratifs nuisibles et ne bénéficie pas du régime de faveur lors de la transmission. Une planification anticipée de la trésorerie de l'entreprise est donc déterminante avant toute donation ou en cas de succession.

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Endgültiges AUS der Cash GmbH.

Questions liées

  • Wann wurde das Modell der Cash-GmbH gesetzlich abgeschafft?

    Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I 2013 S. 1809) hat der Gesetzgeber das Modell der Cash-GmbH rückwirkend zum 07.06.2013 beendet. Eine ursprünglich geplante Rückwirkung auf den 01.01.2013 ist im Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Seitdem ist es nicht mehr möglich, Barvermögen in eine GmbH einzulegen und diese anschließend steuerfrei zu verschenken.

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  • Warum war die Schenkung einer Cash-GmbH früher steuerfrei möglich?

    Bis zur Gesetzesänderung zählten Bankguthaben und Festgelder nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 ErbStG. Wurde Barvermögen als Festgeld in einer GmbH gehalten, konnten die Anteile unter Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen steuerfrei übertragen werden. Diese Gestaltung war als 'Cash-GmbH' bekannt.

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  • Wie werden Finanzmittel einer GmbH nun erbschaft- und schenkungsteuerlich behandelt?

    Nach § 13b ErbStG in der neuen Fassung gelten Finanzmittel einer Gesellschaft als schädliches Verwaltungsvermögen, soweit sie 20 % des Wertes der Gesellschaft übersteigen. Betriebliche Schulden sind dabei vorab von den Finanzmitteln abzuziehen. Übersteigt der so ermittelte Wert die 20-%-Grenze, entfällt insoweit die schenkungs- und erbschaftsteuerliche Begünstigung.

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  • Was zählt zu den Finanzmitteln im Sinne der Neuregelung?

    Zu den Finanzmitteln zählen insbesondere Geldbestände, Bankguthaben, Festgelder, Sichteinlagen sowie vergleichbare Forderungen. Vor der Gesetzesänderung wurden diese Positionen nicht als Verwaltungsvermögen behandelt, weshalb sie sich für steuerfreie Übertragungen einsetzen ließen. Durch die Neuregelung sind sie nun grundsätzlich in die Verwaltungsvermögensprüfung einzubeziehen.

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