Question

Pourquoi la donation d'une Cash-GmbH était-elle autrefois possible en exonération d'impôt ?

Avant la modification législative, les avoirs bancaires et dépôts à terme ne faisaient pas partie du patrimoine administratif nuisible au sens du § 13b Abs. 2 ErbStG. Lorsque des liquidités étaient détenues sous forme de dépôt à terme dans une GmbH, les parts pouvaient être transmises en exonération d'impôt en bénéficiant des règles d'allègement applicables au patrimoine professionnel en matière de droits de succession et de donation. Ce montage était connu sous le nom de « Cash-GmbH ».

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Endgültiges AUS der Cash GmbH.

Questions liées

  • Wann wurde das Modell der Cash-GmbH gesetzlich abgeschafft?

    Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I 2013 S. 1809) hat der Gesetzgeber das Modell der Cash-GmbH rückwirkend zum 07.06.2013 beendet. Eine ursprünglich geplante Rückwirkung auf den 01.01.2013 ist im Gesetzgebungsverfahren gescheitert. Seitdem ist es nicht mehr möglich, Barvermögen in eine GmbH einzulegen und diese anschließend steuerfrei zu verschenken.

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  • Wie werden Finanzmittel einer GmbH nun erbschaft- und schenkungsteuerlich behandelt?

    Nach § 13b ErbStG in der neuen Fassung gelten Finanzmittel einer Gesellschaft als schädliches Verwaltungsvermögen, soweit sie 20 % des Wertes der Gesellschaft übersteigen. Betriebliche Schulden sind dabei vorab von den Finanzmitteln abzuziehen. Übersteigt der so ermittelte Wert die 20-%-Grenze, entfällt insoweit die schenkungs- und erbschaftsteuerliche Begünstigung.

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  • Was zählt zu den Finanzmitteln im Sinne der Neuregelung?

    Zu den Finanzmitteln zählen insbesondere Geldbestände, Bankguthaben, Festgelder, Sichteinlagen sowie vergleichbare Forderungen. Vor der Gesetzesänderung wurden diese Positionen nicht als Verwaltungsvermögen behandelt, weshalb sie sich für steuerfreie Übertragungen einsetzen ließen. Durch die Neuregelung sind sie nun grundsätzlich in die Verwaltungsvermögensprüfung einzubeziehen.

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  • Welche Bedeutung hat die 20-%-Grenze für die Praxis?

    Liegen die um betriebliche Schulden gekürzten Finanzmittel unterhalb von 20 % des Unternehmenswertes, bleibt der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen erhalten. Wird die Grenze überschritten, wird der übersteigende Teil als schädliches Verwaltungsvermögen behandelt und nicht begünstigt übertragen. Eine vorausschauende Liquiditätsplanung im Unternehmen ist daher vor Schenkungen oder im Erbfall entscheidend.

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