Question

À quoi les employeurs devaient-ils utiliser le délai de tolérance en 2013 ?

La période transitoire devait servir à résoudre les problèmes techniques liés au raccordement à la procédure ELStAM et à clarifier les écarts entre les données du personnel internes et les caractéristiques de retenue de l’impôt sur le salaire mises à disposition par l’administration fiscale.

Mise à jour: novembre 2012

En savoir plus dans l'article Elektronische Lohnsteuerkarte zum 01. Januar 2013 Hinweis für 2013: Kulanzfrist.

Questions liées

  • Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?

    Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.

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  • Gibt es eine Kulanzfrist für die Einführung von ELStAM im Jahr 2013?

    Ja, die Finanzverwaltung gewährt eine Kulanzfrist bis Ende 2013. Arbeitgeber können den Einstieg in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres 2013 nachholen, ohne dass die verspätete Umstellung beanstandet wird.

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  • Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?

    Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.

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