Non. Le tribunal des finances de Rhénanie-Palatinat a jugé, par décision du 15.07.2015 (Az. 1 K 2204/13), que le risque résiduel d'une cyberattaque, après épuisement de toutes les mesures techniques de sécurité, doit être accepté au regard de l'intérêt de l'État à la simplification administrative et aux économies de coûts. Une sécurité absolue des données n'existe de toute façon pas, puisque les documents papier peuvent eux aussi être dérobés, par exemple lors d'un cambriolage.
Mise à jour: septembre 2015
En savoir plus dans l'article Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden.
Questions liées
Ab welcher Gewinnhöhe ist die elektronische Einkommensteuererklärung Pflicht?
Nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung zwingend, sobald der Gewinn aus Gewinneinkünften (z.B. selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Auch geringfügige Gewinne von etwa 500 Euro lösen diese Pflicht bereits aus.
Wann kann eine Steuererklärung trotz Gewinneinkünften noch in Papierform abgegeben werden?
Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist (sogenannter Härtefallantrag). Persönliche Bedenken gegen die Datenübermittlung via Internet oder negative Erfahrungen mit Internetmissbrauch reichen dafür nach der Rechtsprechung jedoch nicht aus.
Gilt die elektronische Abgabepflicht auch bei nebenberuflicher Selbständigkeit?
Ja. Auch wer nur nebenberuflich selbständig tätig ist – etwa als Fotograf, Autor oder Tauchlehrer – muss seine Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, sofern der Gewinn die Grenze von 410 Euro überschreitet. Die Höhe der Haupteinkünfte aus anderen Einkunftsarten ist dabei unerheblich.
Ist die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat bereits zur Umsatzsteuer entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung trotz Vorfällen wie der NSA-Affäre verfassungsgemäß ist. Diese Wertung wird auf die Einkommensteuererklärung übertragen, sodass auch dort keine verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen.