Dans le cadre de l'imposition séparée, les dépenses spéciales, les charges extraordinaires ou les services liés au ménage pouvaient être librement répartis entre les époux. En revanche, dans le cadre de l'imposition individuelle, ces frais sont en principe attribués à l'époux qui les a économiquement supportés. Sur demande conjointe, une répartition par moitié reste toutefois possible pour des raisons de simplification.
Mise à jour: juin 2014
En savoir plus dans l'article Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 von Ehegatten: keine getrennte Veranlagung mehr möglich.
Questions liées
Welche Veranlagungsarten können Ehegatten ab dem Steuerjahr 2013 noch wählen?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nur noch zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die bisher mögliche getrennte Veranlagung wurde abgeschafft und war letztmalig für das Jahr 2012 zulässig.
Wie wird die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen in der Einzelveranlagung ermittelt?
Bei der Einzelveranlagung wird die zumutbare Eigenbelastung für jeden Ehegatten gesondert nach seinem eigenen Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet. Das unterscheidet sich von der früheren getrennten Veranlagung, bei der die zumutbare Belastung anhand des Gesamtbetrags beider Partner ermittelt wurde.
In welchen Fällen kann eine Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung steuerlich vorteilhaft sein?
Eine Einzelveranlagung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte eine Abfindung erhält, Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld bezieht oder ein Zweitstudium absolviert. In solchen Konstellationen kann die getrennte Steuerberechnung im Einzelfall zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen als der Splittingtarif der Zusammenveranlagung.
Kann die gewählte Veranlagungsart ab 2013 nachträglich noch geändert werden?
Ab 2013 wird die Veranlagungsart mit Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich bindend. Eine Änderung ist danach nur noch im Rahmen bestimmter Korrektur- und Änderungsvorschriften möglich. Bisher konnte die einmal getroffene Wahl bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids beliebig oft geändert werden.