L'imposition individuelle peut être pertinente notamment lorsqu'un conjoint perçoit une indemnité de départ, des prestations de remplacement du revenu telles que des indemnités journalières de maladie, des allocations chômage ou parentales, ou suit une seconde formation universitaire. Dans de telles configurations, le calcul séparé de l'impôt peut, au cas par cas, conduire à une charge fiscale globale inférieure à celle résultant du barème du splitting de l'imposition commune.
Mise à jour: juin 2014
En savoir plus dans l'article Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 von Ehegatten: keine getrennte Veranlagung mehr möglich.
Questions liées
Welche Veranlagungsarten können Ehegatten ab dem Steuerjahr 2013 noch wählen?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nur noch zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die bisher mögliche getrennte Veranlagung wurde abgeschafft und war letztmalig für das Jahr 2012 zulässig.
Worin unterscheidet sich die Einzelveranlagung ab 2013 von der bisherigen getrennten Veranlagung?
Bei der getrennten Veranlagung konnten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen frei zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Bei der Einzelveranlagung sind diese Kosten grundsätzlich demjenigen Ehegatten zuzurechnen, der sie wirtschaftlich getragen hat. Auf übereinstimmenden Antrag ist aus Vereinfachungsgründen jedoch eine hälftige Aufteilung möglich.
Wie wird die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen in der Einzelveranlagung ermittelt?
Bei der Einzelveranlagung wird die zumutbare Eigenbelastung für jeden Ehegatten gesondert nach seinem eigenen Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet. Das unterscheidet sich von der früheren getrennten Veranlagung, bei der die zumutbare Belastung anhand des Gesamtbetrags beider Partner ermittelt wurde.
Kann die gewählte Veranlagungsart ab 2013 nachträglich noch geändert werden?
Ab 2013 wird die Veranlagungsart mit Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich bindend. Eine Änderung ist danach nur noch im Rahmen bestimmter Korrektur- und Änderungsvorschriften möglich. Bisher konnte die einmal getroffene Wahl bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids beliebig oft geändert werden.