Question

Pourquoi le tribunal fiscal de Berlin-Brandebourg refuse-t-il la déduction des frais professionnels en cas de conversion de salaire en nature ?

En cas de conversion de salaire en nature (Barlohnumwandlung), la part de rémunération correspondant aux loyers de leasing n'est pas versée au salarié. Puisqu'il renonce à cette part, il n'existe par définition aucune dépense engagée sur ses propres deniers pour générer des revenus. Or, les frais professionnels (Werbungskosten) supposent une charge supportée personnellement.

Mise à jour: juin 2016

En savoir plus dans l'article Einbehaltene Leasingraten vom Arbeitgeber für die Nutzung eines PKW des Arbeitnehmers = keine Werbungskosten beim Arbeitnehmer.

Questions liées

  • Sind vom Gehalt einbehaltene Leasingraten für einen Dienstwagen als Werbungskosten abziehbar?

    Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind vom Arbeitgeber einbehaltene Leasingraten für einen überlassenen PKW beim Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründung: Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingraten auf seinen Gehaltsanspruch (Barlohnumwandlung), sodass keine eigenen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Sinne des § 9 EStG vorliegen.

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  • Welche Kosten bei einem über den Arbeitgeber geleasten PKW kann der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen?

    Abziehbar sind nur zusätzlich vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten, etwa anteilige Tankkosten, soweit sie auf beruflich veranlasste Dienstfahrten entfallen. Die Leasingraten selbst gehören nach aktueller FG-Rechtsprechung nicht dazu, wenn sie im Wege der Gehaltsumwandlung getragen werden.

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  • Ist die Entscheidung zu PKW-Leasingraten bei Gehaltsumwandlung bereits endgültig?

    Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.

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